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Carrusel de imágenes presentando Navarra

Natürlich Sport

Quads

Quads sind kleine vierrädrige Kraftfahrzeuge mit einer beträchtlichen Motorleistung, die sich aufgrund ihrer hervorragenden Stabilität und Lenkbarkeit gut für unwegsames Gelände eignen – sie kippen praktisch nicht um. In Navarra gibt es viele Quadanlagen, doch muss man selbst dort die entsprechenden Verordnungen beachten, die alljährlich vom regionalen Innenministerium zur Regelung dieses Sports veröffentlicht werden.

Praktische Informationen

Staatliche Vorschriften:
  • Gesetz 3/1995 vom 23. März über Viehtriften.
  • Küstengesetz 22/1988 vom 28. Juli.
  • Gesetz 4/1989 vom 27. März zur Erhaltung der Naturlandschaften und der Wildflora und -fauna.
  • Berggesetz 43/2003 vom 21. November.
In Navarra geltende Vorschriften:
  • Gesetz 36/1994 vom 14. Februar, das organisierte motorisierte Aktivitäten und den freien Kraftfahrzeugverkehr in Naturschutzgebieten regelt.
    Die wichtigsten Punkte lassen sich wie folgt zusammenfassen:
    • Verboten ist der Verkehr:
      • querfeldein oder auf Wegen mit einer Breite von unter 2 m, auf Feuerschneisen oder auf Holzabfuhrwegen.
      • auf Wegen, auf denen der Verkehr ausdrücklich verboten ist.
      • in Naturschutzgebieten, Naturreservaten, natürlichen Freizeitgebieten, auf Weidewegen, auf dem Jakobsweg, auf historischen Straßen, dem Plazaola-Bahntrassenweg, in Schutzgebieten für Wildtiere, Bächen, Lagunen, Stauseen oder Feuchtgebieten.

      Sobald Gefahr für die Umwelt besteht, können zeitweilige Verkehrsverbote erlassen werden. Zu den organisierten Aktivitäten zählen all jene Veranstaltungen, an denen mehr als 10 Fahrzeuge beteiligt sind. Sie erfordern eine Genehmigung.

    • Gesetz 9/1996 vom 17. Juni über Naturlandschaften in Navarra und deren Abgrenzung.
    • Gesetz 19/1997 vom 15. Dezember über Viehtriften in Navarra.
    • Ordnung 197/2006 vom 22. Juni des regionalen Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Wohnung, mit der die Maßnahmen zur Waldbrandprävention in Navarra im Jahr 2006 festgelegt werden. Die Ordnung enthält Grundsätze zur Bestimmung von Waldwegen und bietet Hilfe zur Auslegung des Berggesetzes.
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